Expertise im Arbeitsrecht · KI-gestützte Ersteinschätzung
Kündigungsschutz · Arbeitsrecht

Kündigung erhalten? Sie haben drei Wochen — und die Frist läuft schon.

Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht sein (§ 4 KSchG). Danach gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam — auch eine rechtswidrige (§ 7 KSchG). Prüfen Sie jetzt, wie viel Zeit Ihnen bleibt.

  • KI-Ersteinschätzung Ihres Kündigungsschutzes + eine Kanzlei mit Expertise im Arbeitsrecht übernimmt
  • Ab mehr als zehn Mitarbeitern trägt Ihr Arbeitgeber die volle Begründungslast (§§ 1, 23 KSchG)
  • Auch ohne Klage verhandelbar: Abfindung, Zeugnis, Freistellung, Resturlaub
Drei Wochen ab Zugang — § 4 KSchG. Die Frist läuft auch an Wochenenden.

Fristenrechner

Zwei Angaben, sofortige Einordnung

Ihre Klagefrist
noch offen

Sobald Sie das Zugangsdatum eintragen, rechnen wir die Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG aus.

Die Betriebsgröße entscheidet, ob das Kündigungsschutzgesetz überhaupt gilt (§ 23 KSchG).

Fristberechnung nach Kalendertagen ab Zugang, keine Rechtsberatung. Verbindlich prüft eine Kanzlei mit Expertise im Arbeitsrecht.

Der teuerste Fehler: abwarten.

Die Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG ist eine Ausschlussfrist. Wird sie versäumt, gilt die Kündigung nach § 7 KSchG als von Anfang an rechtswirksam — unabhängig davon, wie fehlerhaft sie war. Eine nachträgliche Zulassung nach § 5 KSchG gibt es nur in engen Ausnahmefällen. Und einen Aufhebungsvertrag sollten Sie nicht unterschreiben, bevor er geprüft ist: beim Arbeitslosengeld I droht eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen (§ 159 SGB III), und das erste Abfindungsangebot ist selten das beste.

In drei Schritten zur Einschätzung

Transparent, was unverbindlich ist — und was ein Mandat wird.

SCHRITT 1
Unverbindlich

KI-Ersteinschätzung

Sechs Fragen zu Kündigung, Betrieb und Beschäftigung. Die KI ordnet Frist, Anwendbarkeit des KSchG und Abfindungsrahmen ein — sofort.

SCHRITT 2
Unverbindlich

Eine Kanzlei mit Expertise im Arbeitsrecht prüft

Eine Partnerkanzlei bewertet Ihren Fall, klärt eine mögliche Rechtsschutzdeckung und nennt Ihnen den Kostenrahmen, bevor Sie entscheiden.

SCHRITT 3
Mandat · gesetzliche Gebühren

Klage oder Verhandlung

Fristwahrende Kündigungsschutzklage oder Verhandlung über Abfindung, Zeugnis und Freistellung — je nachdem, was Ihnen mehr bringt.

Selbst verhandeln — oder anwaltlich vertreten?

Ohne Anwalt

  • Die Drei-Wochen-Frist läuft weiter, während Sie überlegen (§ 4 KSchG)
  • Fehler bei Sozialauswahl, Betriebsratsanhörung (§ 102 BetrVG) oder Frist bleiben unentdeckt
  • Das erste Abfindungsangebot wird als das letzte akzeptiert
  • Ein unterschriebener Aufhebungsvertrag kostet oft zwölf Wochen ALG I (§ 159 SGB III)

Mit Expertise im Arbeitsrecht

  • Fristwahrende Klage, notfalls am letzten Tag — die Frist ist gesichert
  • Prüfung von Form, Vollmacht, Kündigungsfrist (§ 622 BGB) und Betriebsratsanhörung
  • Fristlose Kündigungen scheitern häufig an § 626 BGB — wichtiger Grund und Zwei-Wochen-Frist
  • Verhandlung über Abfindung, Zeugnisnote, Freistellung und Resturlaub

Was kostet das — und wer zahlt?

Kostenklarheit vor dem Mandat. Keine versteckten Honorare.

Rechtsschutzversicherung

Mit Arbeitsrechtsschutz übernimmt Ihre Versicherung die Anwalts- und Verfahrenskosten bei Deckungszusage in der Regel vollständig. Die Deckungsanfrage stellt die Kanzlei für Sie — melden Sie den Fall bitte nicht selbst.

Gesetzliche Gebühren (RVG)

Partnerkanzleien rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Der Streitwert im Kündigungsschutzprozess beträgt regelmäßig drei Bruttomonatsgehälter — die Gebühren stehen damit vorab fest.

Ehrlich gesagt: erste Instanz

Vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten — auch wer gewinnt. Das ist eine Besonderheit des Arbeitsrechts und der Grund, warum sich Streitwert und Erfolgsaussicht vorher lohnen.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich wirklich Zeit?
Drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung, § 4 Satz 1 KSchG. Gerechnet wird in Kalendertagen, Wochenenden und Feiertage zählen mit; fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag. Die Klage muss bis dahin beim Arbeitsgericht eingegangen sein, nicht nur abgeschickt. Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung nach § 7 KSchG als von Anfang an wirksam.
In der Kündigung steht kein Grund. Ist sie deshalb unwirksam?
Nein — und das ist trotzdem oft ein Vorteil. Eine ordentliche Kündigung muss keinen Grund nennen. Kommt es zum Prozess, muss der Arbeitgeber die soziale Rechtfertigung aber vollständig darlegen und beweisen (§ 1 Abs. 2 KSchG). Wer im Kündigungsschreiben nichts festgeschrieben hat, ist dabei nicht besser dran. Bei einer fristlosen Kündigung können Sie den Grund schriftlich verlangen (§ 626 Abs. 2 Satz 3 BGB).
Mein Betrieb ist klein. Habe ich überhaupt Kündigungsschutz?
Der allgemeine Kündigungsschutz des KSchG greift erst in Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern (§ 23 Abs. 1 KSchG; für Arbeitsverhältnisse, die schon vor 2004 bestanden, gilt eine niedrigere Schwelle) und erst nach mehr als sechs Monaten Beschäftigung (§ 1 Abs. 1 KSchG). Im Kleinbetrieb bleiben aber Formfehler, die Kündigungsfrist (§ 622 BGB), Treuwidrigkeit, Diskriminierung und der besondere Kündigungsschutz — die Drei-Wochen-Frist gilt dort genauso.
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
In der Regel nicht automatisch. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es vor allem im Fall des § 1a KSchG: bei einer betriebsbedingten Kündigung, in der der Arbeitgeber ausdrücklich auf diese Möglichkeit hinweist, und wenn Sie keine Klage erheben — dann 0,5 Monatsverdienste je Beschäftigungsjahr. Praktisch entstehen die meisten Abfindungen als Vergleich im Kündigungsschutzprozess. Die verbreitete Faustformel von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Jahr ist eine Verhandlungsgröße, kein Anspruch.
Ich bin schwanger, schwerbehindert oder im Betriebsrat.
Dann bestehen zusätzliche Hürden, unabhängig von Betriebsgröße und Beschäftigungsdauer: § 17 MuSchG (Kündigungsverbot in der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung), § 18 BEEG (Elternzeit), § 168 SGB IX (Kündigung nur mit vorheriger Zustimmung des Integrationsamts) und § 15 KSchG für Mitglieder des Betriebs- oder Personalrats. Eine Kündigung ohne die erforderliche Zustimmung oder Anhörung ist unwirksam — auch das prüfen wir.
Mir wurde nur mündlich gekündigt. Zählt das?
Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erklärt wird (§ 623 BGB). Eine mündliche Kündigung oder eine per E-Mail ist nichtig. Damit beginnt auch die Drei-Wochen-Frist noch nicht zu laufen. Angedroht ist trotzdem nicht harmlos: wer vorbereitet ist, verhandelt anders — und einen vorgelegten Aufhebungsvertrag sollten Sie vor der Unterschrift prüfen lassen.

Ihre Frist verlängert sich nicht dadurch, dass Sie warten.

Starten Sie die KI-Ersteinschätzung. Danach prüft eine Kanzlei mit Expertise im Arbeitsrecht Ihren Fall — unverbindlich und mit klarer Kostenauskunft.

§ 4 KSchG: drei Wochen ab Zugang · § 7 KSchG: danach gilt sie als wirksam

KI-GESTÜTZTE RECHTSINFORMATION

Sie interagieren mit Lexi, einem KI-gestützten Rechtsinformationssystem.

Dies ist keine Rechtsberatung. Ein Anwalt sollte die Ergebnisse bewerten.

250+ Anwälte im Partnernetzwerk

Kündigung erhalten? Jetzt die höhere Abfindung sichern.

Arbeitgeber bieten meist zu wenig. Mit einer Kanzlei fällt die Abfindung oft deutlich höher aus – prüfen Sie kostenlos, was in Ihrem Fall drin ist.

Wichtig: Sie haben nur 3 Wochen, Ihre Ansprüche zu sichern – danach ist die Kündigung endgültig wirksam.

Was ist Ihr Ziel?

4,8/5 Bewertungenkostenlos & unverbindlichRückmeldung in 24 h

Warum prüfen lassen?

Ohne Anwalt: Standard sind ca. ½ Monatsgehalt pro Jahr – wenn überhaupt etwas angeboten wird. Mit einer Kanzlei: oft deutlich mehr, weil Formfehler, Fristen und Sonderkündigungsschutz den Preis treiben. Genau das prüfen wir zuerst.

So läuft's

1Fall schildern: wenige Fragen, 2 Minuten – die KI ordnet Kündigung, Frist und Chancen ein.
2Eine Kanzlei aus dem Partnernetzwerk prüft: Erfolgsaussichten und mögliche Abfindung, mit klarer Kostenauskunft vorab.
3Sie entscheiden: Ein Mandat kommt nur zustande, wenn es sich für Sie rechnet.

Kurz beantwortet

Was kostet mich das?

Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Vor einem Mandat erhalten Sie die Anwaltskosten schwarz auf weiß – oft zahlt die Rechtsschutzversicherung oder die Abfindung deckt sie ab.

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Arbeitsrecht ist in den meisten Tarifen mitversichert. Ob Ihre Police greift, klärt die Kanzlei für Sie – inklusive Deckungsanfrage.

Die Kündigung liegt schon etwas zurück?

Entscheidend sind 3 Wochen ab Zugang. Auch knapp davor oder in Sonderfällen danach ist oft noch etwas möglich – prüfen lassen kostet nichts.